💼 Behandlungsvertrag & Gebühren – Was Sie wissen sollten

📃 1. Behandlungsvertrag nach § 611 BGB

Sobald Sie als Tierbesitzer meine Leistungen in Anspruch nehmen – sei es durch einen Anruf oder durch einen Praxisbesuch – kommt automatisch ein sogenannter Behandlungsvertrag zustande. Dieser verpflichtet beide Seiten:

  • Ich erbringe die vereinbarten Dienstleistungen (Beratung, Untersuchung, Behandlung).
  • Sie verpflichten sich zur Zahlung der dafür angemessenen Vergütung.
  • 💡 Die Vergütung gilt auch ohne schriftliche Vereinbarung als stillschweigend vereinbart, wenn eine entgeltliche Leistung zu erwarten ist (vgl. § 612 BGB).

💶 2. Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker

Das Gebührenverzeichnis des ältesten Tierheilpraktiker-Verbandes (seit 1931) dient als Orientierungshilfe für angemessene Preise. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich individuell nach:

  • Aufwand und Zeit der Behandlung
  • Art und Schwierigkeit der Leistung
  • Wirtschaftlicher Situation des Tierhalters

Ich orientiere mich bei der Kalkulation an diesem Rahmen, bleibe aber als Tierheilpraktiker frei in der Preisgestaltung.

🧾 3. Untersuchungskosten

🔍 Allgemeinuntersuchung

  • Umfassende Untersuchung des gesamten Tieres (Organsysteme, Haltung, Verhalten etc.)
  • Methoden: Sichtprüfung, Abtasten (Palpation), Abhören (Auskultation), Urin-Schnelltests

🩺 Spezielle Untersuchungen

  • Bioresonanz, Dunkelfeldanalyse, kinesiologische Tests usw.
  • Diese können separat berechnet werden

🗣️ 4. Beratungsleistungen

Beratung ist ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit – nicht nur bei akuten Problemen, sondern auch in der Fütterung, Haltung oder Verhaltenstherapie.

🐹 Eine intensive Beratung für ein Heimtier wie z. B. einen Goldhamster kann durchaus mehr Zeit erfordern, als der Anschaffungspreis des Tieres vermuten lässt.

💉 5. Therapeutische Maßnahmen

💉 Injektionen

  • Abrechnung wahlweise inklusive oder exklusive Medikamente
  • Teure Präparate werden ggf. gesondert berechnet

🩹 Wundbehandlungen

  • Kleinere und größere Wunden, evtl. auch mit Naht
  • Materialkosten (Verbände, Nahtmaterial etc.) werden separat aufgeführt

🚗 6. Wegegebühren / Hausbesuche

Für Hausbesuche oder Stalltermine fallen Wegegebühren an:

  • Nach Kilometer oder als Pauschale
  • Besuchspauschale in Kirchberg (Murr) und Göppingen gemäß GOT
  • Bitte beachten Sie: Auch Anfahrtszeiten stellen Arbeitszeit dar

💳 7. Rechnungsstellung & Bezahlung

  • Die Vergütung wird erst mit Rechnungsstellung fällig
  • Sie erhalten eine detaillierte Rechnung mit:
    • Tierhalter- und Patientendaten
    • Behandlungsdatum & -leistungen
    • ggf. Material- und Laborkosten

Zahlung: Direkt nach der Behandlung in bar oder per EC-Karte. Stammkunden können auf Wunsch per Überweisung bezahlen. Bei Rechnung per Post: +10 € Verwaltungspauschale.

8. Verjährung von Rechnungen

  • Rechnungen verjähren gemäß § 196 BGB nach 2 Jahren ab Jahresende
  • Beispiel: Eine Rechnung vom 15.01.2025 verjährt am 31.12.2027
  • Nur gerichtliche Mahnverfahren unterbrechen diese Frist – einfache Mahnungen nicht

✍️ 9. Empfehlung: Schriftlicher Behandlungsvertrag

Um Missverständnisse zu vermeiden, kann insbesondere bei umfangreichen Behandlungen oder höherem Honorar ein schriftlicher Behandlungsvertrag sinnvoll sein.

✅ Gerne bespreche ich mit Ihnen vorab die voraussichtlichen Kosten und erstelle eine individuelle Einschätzung – bitte beachten Sie, dass ein verbindlicher Kostenvoranschlag nicht möglich ist, da jede Behandlung individuell verläuft.

❗ Hinweis zur Fairness

Ich bemühe mich, sozialverträgliche Lösungen zu finden – z. B. bei Schülern, Rentnern oder Tierschutztieren. Bitte sprechen Sie mich einfach darauf an.

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