📃 1. Behandlungsvertrag nach § 611 BGB
Sobald Sie als Tierbesitzer meine Leistungen in Anspruch nehmen – sei es durch einen Anruf oder durch einen Praxisbesuch – kommt automatisch ein sogenannter Behandlungsvertrag zustande. Dieser verpflichtet beide Seiten:
- Ich erbringe die vereinbarten Dienstleistungen (Beratung, Untersuchung, Behandlung).
- Sie verpflichten sich zur Zahlung der dafür angemessenen Vergütung.
- 💡 Die Vergütung gilt auch ohne schriftliche Vereinbarung als stillschweigend vereinbart, wenn eine entgeltliche Leistung zu erwarten ist (vgl. § 612 BGB).
💶 2. Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker
Das Gebührenverzeichnis des ältesten Tierheilpraktiker-Verbandes (seit 1931) dient als Orientierungshilfe für angemessene Preise. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich individuell nach:
- Aufwand und Zeit der Behandlung
- Art und Schwierigkeit der Leistung
- Wirtschaftlicher Situation des Tierhalters
Ich orientiere mich bei der Kalkulation an diesem Rahmen, bleibe aber als Tierheilpraktiker frei in der Preisgestaltung.
🧾 3. Untersuchungskosten
🔍 Allgemeinuntersuchung
- Umfassende Untersuchung des gesamten Tieres (Organsysteme, Haltung, Verhalten etc.)
- Methoden: Sichtprüfung, Abtasten (Palpation), Abhören (Auskultation), Urin-Schnelltests
🩺 Spezielle Untersuchungen
- Bioresonanz, Dunkelfeldanalyse, kinesiologische Tests usw.
- Diese können separat berechnet werden
🗣️ 4. Beratungsleistungen
Beratung ist ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit – nicht nur bei akuten Problemen, sondern auch in der Fütterung, Haltung oder Verhaltenstherapie.
🐹 Eine intensive Beratung für ein Heimtier wie z. B. einen Goldhamster kann durchaus mehr Zeit erfordern, als der Anschaffungspreis des Tieres vermuten lässt.
💉 5. Therapeutische Maßnahmen
💉 Injektionen
- Abrechnung wahlweise inklusive oder exklusive Medikamente
- Teure Präparate werden ggf. gesondert berechnet
🩹 Wundbehandlungen
- Kleinere und größere Wunden, evtl. auch mit Naht
- Materialkosten (Verbände, Nahtmaterial etc.) werden separat aufgeführt
🚗 6. Wegegebühren / Hausbesuche
Für Hausbesuche oder Stalltermine fallen Wegegebühren an:
- Nach Kilometer oder als Pauschale
- Besuchspauschale in Kirchberg (Murr) und Göppingen gemäß GOT
- Bitte beachten Sie: Auch Anfahrtszeiten stellen Arbeitszeit dar
💳 7. Rechnungsstellung & Bezahlung
- Die Vergütung wird erst mit Rechnungsstellung fällig
- Sie erhalten eine detaillierte Rechnung mit:
- Tierhalter- und Patientendaten
- Behandlungsdatum & -leistungen
- ggf. Material- und Laborkosten
Zahlung: Direkt nach der Behandlung in bar oder per EC-Karte. Stammkunden können auf Wunsch per Überweisung bezahlen. Bei Rechnung per Post: +10 € Verwaltungspauschale.
⏳ 8. Verjährung von Rechnungen
- Rechnungen verjähren gemäß § 196 BGB nach 2 Jahren ab Jahresende
- Beispiel: Eine Rechnung vom 15.01.2025 verjährt am 31.12.2027
- Nur gerichtliche Mahnverfahren unterbrechen diese Frist – einfache Mahnungen nicht
✍️ 9. Empfehlung: Schriftlicher Behandlungsvertrag
Um Missverständnisse zu vermeiden, kann insbesondere bei umfangreichen Behandlungen oder höherem Honorar ein schriftlicher Behandlungsvertrag sinnvoll sein.
✅ Gerne bespreche ich mit Ihnen vorab die voraussichtlichen Kosten und erstelle eine individuelle Einschätzung – bitte beachten Sie, dass ein verbindlicher Kostenvoranschlag nicht möglich ist, da jede Behandlung individuell verläuft.
❗ Hinweis zur Fairness
Ich bemühe mich, sozialverträgliche Lösungen zu finden – z. B. bei Schülern, Rentnern oder Tierschutztieren. Bitte sprechen Sie mich einfach darauf an.